Sicherheit



Verkehrsunfall

Nach Zahlen der WHO sterben 1,2 Millionen Menschen jährlich an den direkten Folgen von Verkehrsunfällen. Alle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zusammen haben dazu beigetragen, dass sich die Zahl der bei einem Verkehrsunfall getöteten Personen (2004: etwa 5800, 1971: ca. 21.000) in Deutschland auf dem niedrigsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahre 1953 bewegt, angesichts eines vielfach höheren Fahrzeugbestands und insgesamt gewachsener Fahrleistungen ein beachtlicher Erfolg.

Die Sicherheit von Insassen und potenziellen Unfallgegnern von Kraftfahrzeugen ist abhängig von organisatorischen und konstruktiven Maßnahmen sowie dem persönlichen Verhalten der Verkehrsteilnehmer.

Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen zum Beispiel: Verkehrslenkung (Straßenverkehrsordnung mit Verkehrsschildern oder etwas moderner durch Verkehrsleitsysteme), gesetzliche Regelungen (Gurtpflicht, Telefonierverbot), Verkehrsüberwachung und straßenbauliche Maßnahmen.
Die konstruktiven Sicherheitseinrichtungen moderner Automobile lassen sich grundsätzlich in zwei verschiedene Bereiche gliedern:
Passive Sicherheitseinrichtungen sollen, wenn ein Unfall nicht zu vermeiden ist, die Folgen abmildern. Dazu zählen: Sicherheitsgurt, Sicherheitskopfstütze, Gurtstraffer, Airbag, Überrollbügel, deformierbare Lenkräder mit ausklinkbaren Lenksäulen, Knautschzone, Seitenaufprallschutz, konstruktive Maßnahmen zum Unfallgegnerschutz
Aktive Sicherheitseinrichtungen sollen einen Unfall verhindern oder in seiner Schwere herabsetzen. Beispiele: ABS, ESP.
Persönliche Maßnahmen, wie defensives Fahren, korrektes Einhalten der Verkehrsvorschriften oder Training der Fahrzeugbeherrschung, beispielsweise bei einem Fahrsicherheitstraining, helfen das persönliche Unfallrisiko zu vermindern; Verkehrserziehung speziell für Kinder.
Nach längerer freiwilliger Aktion, wurde „Licht am Tag" in Österreich am 15. November 2005 verpflichtend eingeführt und wird seit 2007 auch per Strafe eingefordert. Ziel dieser Kampagne ist es, die menschlichen Sinneseindrücke auf die Gefahrenquellen zu fokussieren und damit die Zahl der Verkehrstoten zu verringern. Schätzungen des Bundesministeriums zufolge werden jährlich 15 Verkehrstote weniger erwartet. Auch in Deutschland wird eine solche Maßnahme in Erwägung gezogen.

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Fußgängerschutz

Fußgängerschutz ist ein Begriff aus der Fahrzeugentwicklung. Bei modernen PKW legen die Hersteller immer mehr Wert darauf, dass nicht nur die Insassen besser geschützt werden, sondern auch Fußgänger bei einer Kollision mit einem Fahrzeug bessere Überlebenschancen haben.

Besonders gefährdet bei einer Fahrzeugkollision sind Beine und Kopf des Fußgängers. Untersuchungen zeigen außerdem Korrelationen zwischen Fußgängergröße, Fahrzeugtyp, Geschwindigkeit und dem Verletzungsbild.

Die Automobilindustrie untersucht die Gefährdung, die ein Fahrzeug darstellt anhand von 4 unterschiedlichen Impaktoren (simulieren die Körperteile Kopf und Beine), die gegen das Fahrzeug geschossen werden. Dabei handelt es sich um ein Beinimpaktor, bei dem Beschleunigung und Flexion des Knieligaments gemessen werden, ein Hüftimpaktor und zwei Kopfimpaktoren (jeweils als Modell für ein Kind und einen Erwachsenen) bei denen die Aufprallverzögerungen gemessen werden. Aus den Kopfbeschleunigungen wird der HIC (Head Injury Criterion) ermittelt, der ein Maß für die Schwere der Kopfverletzungen darstellt.

Eine genaue Beschreibung der Impaktoren und der Prüfbedingungen kann in der Dokumentation der Working Group 17 (WG17) der Europäischen Kommission oder bei der Euro NCAP Organisation nachgelesen werden.

Aus den Impaktoruntersuchungen haben sich verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten ergeben: - das Verbot von sogenannten Kuhfänger, die insbesondere Kinder am Kopf schwer verletzen können. - eine nachgiebigere Fahrzeugfront, die die Energie des Aufpralls absorbiert (Knautschzone) - ein unterer Querträger, der die Rotation des Fußgängers frühzeitig einleitet um die Knieverletzungen zu minimieren. - Deformationswege am Übergang zwischen Front und Haube - Verformbarkeit der Motorhaube entweder durch passive Maßnahmen (Absenkung des Motorblockes, deformierbare Anbindungen der Kotflügel, der Scharniere) oder aktive Lösungen (Anhebung der Haube nach der Erkennung eines Fußgängeraufpralls durch einen Sensor).

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Europäischen Kommission ist z.Zt. in Vorbereitung. Erste Fahrzeuge mit aktiven Hauben sind bereits auf dem Markt.

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